AGB

AGB für außerordentliche Mitgliedschaften Verein Actionseekers – Funsportclub Graz

A) Allgemeines:

1. Die Mitgliedschaft setzt eine ausgefüllte und unterfertigte Beitrittserklärung und die Zustimmung des Vorstandes des Vereines sowie die vollständige Bezahlung der Jahresmitgliedschaft voraus.

2. Das Mitglied ist verpflichtet, die Jahresmitgliedschaft innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Beitrittsbestätigung, bzw. die folgenden Jahresspielgebühren innerhalb eines Monats nach Vorschreibung, spätestens aber bis 31. Jänner des laufenden Jahres zu bezahlen. Werden vorgeschriebene Beträge nicht bei Fälligkeit bezahlt, können geschäftsübliche Verzugszinsen bzw. Mahnspesen in Rechnung gestellt werden.

3. Die Mitgliedschaft geht durch Nichtzahlung der Jahresmitgliedschaft (inklusive allfälliger Verbandsabgaben) automatisch verloren. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

4. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.

5. Geht die Mitgliedschaft durch Tod, Aufgabe oder aus welchen Gründen auch immer verloren, dann besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der bezahlten Einschreibgebühr, Jahres- mitgliedschaft und Verbandsbeiträge, auch nicht im aliquoten Anteil.

6. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die nicht übertragbar ist und bei Beendigung der Mitgliedschaft dem Vorstand des Vereins zu retournieren ist.

7. Hat ein Kind (bzw. Jugendliche bis 16 Jahre) eine Mitgliedschaft erworben, so endet diese nicht automatisch bei Überschreiten der Altersgrenze. Es sind fortan die, für die entsprechende Altersgruppe fälligen Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

8. Jede Mitgliedschaft kann jährlich bis zum 31. Dezember mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr von beiden Seiten (d.h. sowohl von Seiten des Mitglieds, als auch von Seiten des Vereins „Actionseekers – Funsportclub Graz“) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an den Vorstand bzw. an das jeweilige Mitglied zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Ist die Kündigung seitens des Mietgliedes nicht fristgerecht vorgenommen worden, so ist der Jahresbeitrag (inkl. allfälliger Verbandsabgaben) für das nächste Jahr noch zu entrichten.

B) Besonderes:

1. Der Beitritt zum Verein „Actionseekers – Funsportclub Graz“ erfolgt automatisch zu obigen Bedingungen als außerordentliches Mitglied. Das bedeutet die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereines zu den jeweils vom Vorstand festgelegten Bedingungen, aber kein Sitz- und Stimmrecht bzw. kein aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung. Die Aufnahme zum ordentlichen Mitglied, d.h. Sitz- und Stimmrecht bzw. aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung bedarf ausnahmslos eines diesbezüglichen ausdrücklichen Beschlusses des Vereinsvorstandes mit 3⁄4 Mehrheit und kostet derzeit € 999,- jährlich.

2. Der Vorstand behält sich Preisänderungen für Mitgliedschaften (Jahresmitgliedschaft, etc…) ausdrücklich vor.

3. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Aktivitäten erfolgt von allen Mitgliedern immer auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer individuellen (Sport)Haftpflichtversicherung bzw. Kranken- und Unfallversicherung wird dringend empfohlen. Eltern haften für ihre Kinder.

4. Eine Haftung des Vereins für Sach- bzw. Personenschäden, die ein Mitglied bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereines erleidet oder selbst verursacht, sowie eine Haftung für Verlust und Diebstahl von Eigentum eines Mitgliedes ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Für alle Mitgliedschaften gelten im Übrigen die Bestimmungen der Statuten des Vereines „Actionseekers – Funsportclub Graz“.

6. Angebote des Vereines „Actionseekers – Funsportclub Graz“ sind freibleibend. Druckfehler, Irrtümer und jederzeitige Änderung sind vorbehalten.

7. Sämtliche Vereinsveranstaltungen werden über regelmäßige Newsletter bekannt gemacht.

8. Jedes Mitglied bzw. jeder Campteilnehmer erklärt sich mit der Onlinestellung von Foto- und Videomaterial auf www.actionseeekers.at einverstanden (Abtrittserklärung für Foto- und Videomaterial).

C) Kitesurfkurse:

Voraussetzungen:

Teilnahme berechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere ausüben zu können. Ich bin mir bewusst, dass die Teilnahme am Kitesurfkurs besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung stellt und ich nehme das volle Risiko für meine Teilnahme an dieser Ausbildung. Ich erkläre. dass ich körperlich gesund bin und versichere, dass ich fähig bin mindestens 30 min lang im freien Wasser ohne Hilfsmittel zu schwimmen.

Sicherheit und Sorgfaltspflicht:

Den Anweisungen des Kitesurflehrers ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder Veranstalters gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Schulungsbedingungen / Ausrüstung

Den Weisungen des verantwortlichen Lehrers ist Folge zu leisten. Die vereinbarten Schulungszeiten sind einzuhalten. Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft jeder Schüler mit. Die Ausrüstung wird den Schülern für die Dauer des Kurses kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln und dem Ausbilder persönlich zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz.

Haftung:

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass alle Formen des Kitesurfens (am Wasser sowie am Land) mit besonderen Risiken verbunden sind. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle des Teilnehmers. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die Dritte aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers erleiden. Für eine ausreichende Unfalls- und Krankenversicherung hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.

Wir haften für die gewissenhafte Kursvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Lehrerteams und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Wind und Wetter können wir nicht garantieren, Eine kurzfristige zeitliche und örtliche Verlegung der Ausbildung kann daher nötig sein.

Die Anmeldung von minderjährigen Kursteilnehmern erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Ein Einverständnis mit der Ablegung der Kiteprüfung durch den Sohn/die Tochter liegt vor. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer.

D) Verleih Kitesurfen:

Voraussetzungen, um sich bei uns Material ausleihen zu können, sind die Vorlage eines internationalen anerkannten Kite-Scheines (VDWS/VÖWS oder IKO) bzw. der Nachweis für einen erfolgreich abgelegten Grundkurs.

Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden, die am oder durch das ausgeliehene Material entstehen. Beschädigungen am Material müssen sofort gemeldet werden. Der Mieter hat die Kosten der Reparatur selbst zu tragen und sofort bar zu bezahlen.

Sollte das ausgeliehene Material nicht rechtzeitig zurückgebracht werden, erhöht sich der Verleihpreis dementsprechend.

Ein gültiger Ausweis muss hinterlegt werden.

E) Haftungsausschluss:
Haftungsausschluss: Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Aktivitäten erfolgt von allen Mitgliedern bzw. Teilnehmern immer auf eigene Gefahr. Für Unfälle während des Camps bzw. während der Kurse wird nicht gehaftet. Der Abschluss einer individuellen (Sport)Haftpflichtversicherung bzw. Kranken-und Unfallversicherung wird dringend empfohlen. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Haftung des Vereins und der Vereinsorgane für Sach- bzw. Personenschäden, die ein Mitglied bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereines erleidet oder selbst verursacht, sowie eine Haftung für Verlust und Diebstahl von Eigentum eines Mitgliedes ist ausdrücklich ausgeschlossen.